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»@myTabu« ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Forschungsprojekt. Unter »@myTabu« soll eine therapeutengestützte Online-Therapie für Personen, die ein Kindesmissbrauchsdelikt begangen haben oder Kindesmissbrauchsabbildungen konsumiert haben, entwickelt und deren Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft werden. Darüber hinaus wird ein online-basiertes Risikoerfassungssystem erstellt. In diesem Forschungsprojekt arbeiten Experten aus dem Bereich Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Rechtpsychologie, Kriminologie und Recht zusammen, um die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholungstat zu senken und Kinder besser vor sexuellen Übergriffen schützen zu können.
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In diesem Projekt soll eine therapeutengestützte Online-Therapie für Personen, die ein Kindesmissbrauchsdelikt begangen haben oder Kindesmissbrauchsabbildungen konsumiert haben, entwickelt werden. Ziel des Projektes ist aber vor allem, den Betroffenen nach der Haftentlassung einen verbesserten Wiedereinstieg in die Gemeinschaft zu ermöglichen und so Kinder vor weiteren Übergriffen zu schützen.
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Die klinische Studie hat am 01.03.2021 begonnen. Mittlerweile unterstützen die Sozialen Dienste der Justiz der meisten Bundesländer die Studie.
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An »@myTabu« können Sie teilnehmen, wenn Sie wegen eines Kindesmissbrauchsdelikt oder des Konsums, der Verbreitung oder des Verkaufs von Kindesmissbrauchsabbildungen eine Strafe erhalten haben und Sie unter Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht leben. Da es sich um ein Forschungsprojekt handelt, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit ihrem Bewährungshelfer oder ihre Bewährungshelferin auf, dieser kann Sie beraten, ob eine Teilnahme für Sie möglich und auch sinnvoll ist.
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Um einen Klienten für die Teilnahme an der Online-Intervention anzumelden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Bewährungshelfer.
- Ihr Klient wurde gemäß §176 StGB oder §184b StGB verurteilt und befindet sich aktuell unter Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht.
- Die Rest-Bewährungszeit bzw. Unterstellungszeit ihres Klienten beläuft sich auf mindestens 6 Monate.
- Ihr Klient hat einen Online-Zugang (Handy, PC, Tablet).
- Sie haben Ihren Klienten bereits gefragt oder Ihr Klient kam auf Sie zu und hat sein Interesse an einer Teilnahme geäußert.
Sollte Ihr Klient diese Voraussetzungen erfüllen, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir die Teilnahmemöglichkeiten prüfen können.
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Die Online-Intervention folgt einem strengen Datenschutzkonzept, das von dem zuständigen Datenschutzbeauftragten geprüft und genehmigt wurde. Bitte nehmen Sie bei weiteren Fragen zum Datenschutz Kontakt mit uns auf
Fragen und Antworten
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FAQs
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wenn Sie darüberhinausgehende Fragen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.